Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was genau ist eigentlich eine Patientenverfügung und was soll eine Vorsorgevollmacht bewirken?
Oft werden beide Begriffe vermischt oder verwechselt, deswegen vorab einmal zur Klarstellung: Eine Patientenverfügung besteht aus Anweisungen und Willensbekundungen, die man für den Fall aufschreibt, dass man diese Anweisungen im Krankheitsfall gegenüber dem behandelnden Arzt nicht mehr erteilen und seinen Willen nicht mehr selbst bekunden kann. Dies betrifft in der Regel Situationen, wie Krankheitsfälle im hohen Alter aber auch schwere Erkrankungen (Krebs u.a.) und Zustände nach Unfällen/Operationen auch bei jüngeren Menschen, da Komplikationen in all diesen Fällen auftreten können.
Die Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Patientenverfügung ermächtigt in den vorgenannten Situationen eine Person meines Vertrauens diesen – meinen – in einer Patientenverfügung niedergelegten Behandlungswillen und Anweisungen an Ärzte durchzusetzen und mich, wenn gewünscht, auch in anderen Belangen, z.B. vor Behörden, beim Vermieter usw. zu vertreten.
Brauche ich in jeder Situation meines Lebens eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht? Ist das nur etwas für bereits sehr Kranke oder sehr alte Menschen?
Aus unserer Fallpraxis können wir versichern, dass die oben beschriebenen Situationen – wie Unfälle, plötzlich erforderliche schwere Operationen oder schwere Komplikationen bei einfachen operativen Eingriffen jeden von uns treffen können. In diesen Fällen ist es einer Vertrauensperson in der Regel weder sachlich noch rechtlich möglich, Ihrem möglichen Behandlungswillen zu entsprechen.
Jedem Menschen ist, egal ob gesund oder krank, ob jung oder alt, der Gedanke an Krankheit, Hilflosigkeit, Schmerzen oder den eigenen Tod naturgemäß unangenehm. Erst Recht ist es in unserem Kulturkreis nicht üblich, sich darüber auch noch laut vernehmbar und schriftlich zu äußern.
Es ist dennoch sinnvoll und vor allem „lebensnah“, sich – egal in welchem Alter und Gesundheitszustand – Gedanken darüber zu machen, unter welchen Umständen das eigene Leben lebenswert ist und welche medizinischen Maßnahmen man unter keinen Umständen wünscht. Auch ist wichtig rechtzeitig zu bestimmen, wer die eigenen gesundheitlichen und sonstigen persönlichen und vielleicht auch vermögensrechtlichen Angelegenheiten in diesen Fällen für mich regeln soll.
Jeder der geschäftsfähig ist, kann eine Patientenverfügung treffen, gleiches gilt für die Vorsorgevollmacht.
Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht, außer der Schriftlichkeit, keine besondere Form vorgeschrieben. Einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedarf die Vollmacht zu ihrer Wirksamkeit gegenwärtig gesetzlich nicht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Vollmachtgeber seinen Bevollmächtigten auch dazu ermächtigen möchte, etwa Bankdarlehen aufzunehmen oder über ein Grundstück des Vollmachtgebers zu verfügen.
Zu den Inhalten von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beraten wir Sie gern und helfen Ihnen mit Formulierungsvorschlägen auch beim Erstellen einer auf Ihre persönlichen Verhältnisse, Bedürfnisse und Vorstellungen, sinnvoll gestalteten Verfügung und/oder Vollmacht.
Von der ungeprüften Verwendung von Formularen, gerade auch bei Patientenverfügungen, raten wir nach unserer Praxiserfahrung und Rücksprachen mit Medizinern ab. Man muss bedenken:
Eine Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt oft die einzige Rechtfertigung für das Ergreifen oder Unterlassen bestimmter medizinisch gebotener Maßnahmen. Ohne entsprechende Patienteneinwilligung ist der Eingriff in den Körper des Patienten in der Regel strafbar – ausgenommen Notbehandlungen – so, dass ein schriftlich erklärter Patientenwille notwendig ist, für den Fall, dass er nicht selbst mündlich erklärt werden kann.
Zur Formulierung und Fertigung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sprechen Sie uns gern an.